#Freispruch nach verbotener #Palästina-Parole in Berlin
»Dass „From the River to the Sea“ als Kennzeichen der #Hamas zu verstehen sei, sah die Richterin am Freitag nicht. Sie habe schon zuvor Bedenken über den ergangenen Strafbefehl geäußert, sagte sie. Durch die Vorstellung einer ausführlichen historisch-wissenschaftlichen Analyse der Parole durch eine LKA-Sachverständige kam die Richterin aus mehreren Gründen zu der Überzeugung, dass es sich nicht um ein Hamas-Kennzeichen handele.
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Auch werde der Spruch von der Hamas in dieser Form gar nicht verwendet, lediglich Teile davon oder in Abwandlung. Und im Übrigen nutzten andere Akteur:innen, auch in Israel, ebenfalls Varianten der Parole.
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Personen wegen des Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“ anzuklagen, [hielt die Richterin] für die „Kriminalisierung von politischem Protest“.«
taz.de/Student-in-Berlin-nach-…
„From the River to the Sea“: Freispruch nach verbotener Palästina-Parole in Berlin
Der Spruch „From the River to the Sea“ ist als vermeintliches Hamas-Symbol verboten. Ein deshalb angeklagter Student wurde nun freigesprochen.Marco Fründt (taz)
Alexandre Oliva
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